AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2016

1. Allgemeiner Teil

1.1. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für alle Angebote und erteilten Aufträge von Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit der Beauftragung von Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com, der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografen durch den Kunden, verzögert jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftliche binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangt keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografen diese schriftlich anerkennt.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Grenzen auch für alle künftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografen.
1.5. Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com besteht aus einem Fotografen, Josef Bollwein und bei Auftragerteilung WIRD ein Fotografen gebucht, außer es ist anders vereinbart und bedarf der schriftlichen Form.

2. Auftragsablauf, Leistung und Gewährleistung

2.1. Terminvereinbarungen sind des Bestandteils des Auftrages.
2.2. Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com WIRD den erteilten Auftrag ausführlich ausführen und kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Vereinbarungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewandten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von bestimmten Lieferungen stellen als solchen keinen Mangel dar. Eventuelle Änderungswünsche nachträglich können gesondert berechnet werden.
2.3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.4. Sämtliche Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können und Gewissen ausgeführt oder an einem anderen Firmen auf gleich hohem Niveau durchgeführt.
2.5. 2.6
Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
2.7. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
2.8. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
2.9. Der Rücktritt von einem Auftrag oder einer Bestellung ist zu den unter Punkt 4. Stornobedingungen angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung von Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com gültig.
2.10. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com. Der Ersatz aller Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 3.3. gilt als vereinbart.
2.11. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung

3.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein verdientes Honorar zu.
3.2. Berechnet werden die am Tag der Lieferung geltenden Preise in Euro.
3.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
3.4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner Änderungen gehen zu seinen Lasten.
3.5.Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen Organisationsaufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
3.6. Ein Fototermin kann reserviert werden, gilt jedoch erst bei Erhalt der vereinbarten Anzahl als gebucht. Bis der Erhalt der Anzahl kann der Termin anderweitig vergeben werden.
3.7. Bei Auftragserteilung werden mindestens 50€ bis zu 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig.
3.8. Der Rechnungsbetrag ist bei Erstellung des Werkes oder bei Übergabe des Werkes, aber verzögert innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Werkes zahlbar.
3.9. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% berechnet. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
3.10. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Daten und Bilder bleiben das Eigentum von Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com und stehen Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com ohne jegliche Einschränkung der Nutzungsrechte zu Verfügung.

4. Stornobedingungen

4.1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
Bis zu 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30 % der Auftragssumme
Bis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50 % der Auftragssumme
ab 1 Woche vor der Hochzeit: 70 % der Auftragssumme
4.2. Für Stornierungen aller sonstigen Fotoaufträge (keine Hochzeit) gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
Bis zu 2 Wochen vor dem Shootingtermin kann die Anzahl als Gutschrift für einen Ersatztermin einbehalten werden oder auf Wunsch zurückgezahlt werden.
2 Wochen bis zu 24h vor dem Shootingtermin wird die Anzahl als Gutschrift auf ein Ersatzshooting einbehalten.
Ab 24h vor dem Shooting wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten und kann nur bei nachweislich Verhinderungsgründen bei einem Folgeshooting angerechnet werden. Dazu bedarf es dem Einverständnis und der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Wird ein Shooting ohne Anzahlung ausgemacht und kürzer als 24h vor dem Termin storniert, wird eine Stornogebühr von 50€ verrechnet und muss innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden auf das Geschäftskonto von Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com.
4.3. Sollte ein Fotograf des Teams Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige Gründe nicht zum vereinbarten Termin erscheinen can, WIRD this Umstand dem Kunden oder der Kundin baldestmöglich vorab mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Sollte Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com ausfallen, wird sich Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com nach Möglichkeit versuchen, Ersatzfotografen zu finden und zu vermitteln. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine Kosten seitens Josef Bollwein/Fotostudio flashface.com und eine eventuell bereits geleistete Anzahl wird rückerstattet.

5. Nutzungsrechte

5.1. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die private Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen.
5.2. Jede über 5.1. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Verwertung zu kommerziellen Zwecken oder zu Werbe- und Geschäftszwecken ist nicht erlaubt, außer es ist vorher schriftlich vereinbart. Das gilt insbesondere für jede Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, sowie jede Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken, außer es ist schriftlich ausdrücklich vorher vereinbart worden.
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
5.4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Fotografen verbesserten Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild, ausgenommen ist die Hochzeitsfotografie.
5.5. Jegliches vom Fotografenteam angefertigtes Bildmaterial kann zur Eigenwerbung von Karin/Joe Fotografie in analoger und digitaler Form, ausgedruckt wie auch in diversen Medien genutzt werden. Darüber wird eine Weitergabe des Bildmaterials an einen Dritten zur Veröffentlichung zu Werbe- oder Geschäftszwecken ausgeschlossen. Der oder die Kundin kann dagegen in schriftlicher Form Einspruch erheben, allerdings sich damit der jeweilige Preis um 15% des Preises ursprünglich und kann auch im Nachhinein, bei Zurückziehen des Einverständnisses verrechnet erhöht werden. Einzelne Fotos sterben der oder sterben KundIn als unangemessen oder unvorteilhaft ansieht, kann auch ohne Aufpreis auf Nutzung verzichtet Werden, die Entscheidung darüber obliegt dem Fotografenteam.
5.6. Der Fotograf ist berechtigt, sterben Lichtbilder in jeder ihm geeigneten erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).
5.7. Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gelten im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Einkünften folgende: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Feststellungsanspruch.
5.8. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis zu drei Jahren archivieren. Im Fall des Verlustes oder der Schaden stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

6. Haftung

6.1. Für die Einholung aller erforderlichenfalls Zustimmung abgebildeter Gegenstände (zB Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (zB Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere bezüglich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
6.2. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von Karin/Joe Fotografie angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn, die Lieferverzögerung wurde von den Fotografen oder einer der Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
6.3. Im Fall des Verlusts oder der Schäden von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Daten) haftet der Fotograf – aus welchem ​​Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigene Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
6.4. Punkt 6.3. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der übergebenen Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvolle Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
6.5. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen, Unfall oder Krankheit oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Nach Wird bei Ausfall des Fotografen Teams ein Ersatzfotograf oder eine Ersatzfotografin gestellt, kann aber nicht garantiert werden, siehe Punkt 4 Stornobedingungen.

7. Salvatorische Klausel

7.1 Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung bekannte Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie hätten vereinbaren können, wenn sie sterben Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt haben. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus meinen Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich 3100 St.Pölten.